Der Gesetzgeber hat die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2020 um drei Monate nach hinten verlegt. Normalerweise wäre die Erklärung für das abgelaufene Jahr bis Ende Juli 2021 beim Finanzamt einzureichen gewesen. Nun ist dafür Zeit bis Ende Oktober.
Wer seine Einkommensteuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, hat noch mehr Spiel. In diesem Fall verlängert sich die Frist ebenfalls - jetzt bis Ende Mai 2022.
Wir sind für Sie da. Sprechen Sie uns an zum Kennenlernen, Vertrauen und Lösungen finden. Wir freuen uns auf Sie!
Sie erreichen uns unter Telefon: 02761 83620 oder direkt über unser Kontaktformular.