Entgegen der Beratung der meisten Banken empfehlen wir unseren Kunden, ihre bis zum 31.12.2008 getätigten Fondsanlagen langfristig zu halten, um von den Steuervorteilen zu profitieren. Die Kursgewinne aus Altanlagen bleiben bis 2017 steuerfrei. und ab 2018 gilt ein Freibetrag in Höhe von 100.000 € Dieses gilt auch für den Fall der Vererbung von Wertpapieren.
Änderung der Besteuerung ab 2018
Demzufolge empfehlen wir bei Altanlagen bis 2008 eine passive Haltestrategie, langfristige Anlageziele vorausgesetzt.
Bei notwendigen Verkäufen (z.B. für monatlicher Auszahlplan für eine Zusatzrente) prüfen wir die steuerliche Situation im Detail. Für Entnahmen werden bevorzugt nicht steuerbegünstigte Neuanlagen ab 2009 ausgewählt, während die Altanlagen so lange wie möglich gehalten werden. In der Praxis wird diese Strategie durch die von uns empfohlenen Gestaltungen bei den Depotbanken unterstützt:
DWS Multidepot:
Einrichtung eines Passivdepots für alle Altanlagen (ohne Mehrkosten). Auch Ausschüttungen aus den Altanlagen werden in neue Unterdepots gebucht. Bei späteren Verkäufen können dann zunächst die durch Ausschüttungen erworbenen Anteile verkauft werden.
Fondsdepot Bank:
Im Rahmen der Beratungen im Jahr 2008 vor Einführung der Abgeltungssteuer erfolgte eine Trennung von Alt- und Neunlagen. D.h. für die Neuanlagen ab 2009 wurden komplett neue Fonds gewählt.
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