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November 2016

Besteuerung von Fondsanlagen ab 2018

Mit dem Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung wurde im Juli ein neues System der Besteuerung von Fondsanlagen für Privatanleger beschlossen, das 2018 in Kraft tritt. Bislang werden Fondsanleger wie Direktanleger behandelt. Steuern fallen lediglich auf Ebene des Anlegers an, jedoch nicht auf Fondsebene. Zukünftig werden bestimmte Erträge bereits direkt beim Fonds besteuert, im Gegenzug wird es dafür allerdings Freistellungen bei der Abgeltungssteuer für Anleger geben.

Auch für die bislang unter Bestandsschutz stehenden Altanlagen (Fondsanteile, die bis Ende 2008 angeschafft wurden) ergeben sich Neuerungen. So wird für Erträge aus diesen Altanlagen, die ab 1. Januar 2018 anfallen, ein Freibetrag von 100.000 Euro gewährt. Sobald dieser aufgebraucht ist, unterliegen die Anteile dann wieder der regulären Besteuerung.

Bislang war es aus steuerlicher Sicht richtig, Altbestände unangetastet zu lassen, um die Besteuerung von Kursgewinnen zu vermeiden. Daran wird sich auch bis Ende 2017 und darüber hinaus - bis zum Verbrauch des Freibetrages - nichts ändern. Wir werden Sie im Laufe des nächsten Jahres ausführlich über die neuen Steuerregelungen und sich daraus ergebende Handlungsempfehlungen informieren.

Schon jetzt ist klar, dass mit diesen Änderungen der Vorteil komplett steuerfreier Erträge in alten Fondspolicen (DB Vita, Skandia) weiter an Bedeutung gewinnt. Die Gestaltung mit langen Vertragslaufzeiten (optionale Regelungen) ist goldwert.


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