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November 2021

Fondsdepot Bank: Änderungen ab Februar 2022

Ende November erhalten alle Kunden mit einem Depot bei der Fondsdepot Bank (FodB) Post zu den Neuerungen ab Februar 2022. Wir möchten Sie im Vorfeld über den Inhalt und die Hintergründe informieren:

Preisänderungen bei den Banken sind aufgrund einer geänderten Rechtsprechung seit Mitte des Jahres 2021 zustimmungspflichtig. Die FodB informiert darüber, dass es Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Preis-Leistungsverzeichnis gibt, die einer aktiven Zustimmung bedürfen, da die FodB Ihr Depot sonst nicht weiterführen kann. Die neuen AGB sind ab Februar 2022 gültig. Ihre Mitwirkung ist daher unbedingt erforderlich.

In dem Anschreiben der FodB ist eine Erläuterung der Änderungen und das Zustimmungsschreiben enthalten. Außerdem liegt ein frankierter Rückumschlag bei. Die Zustimmung kann auf unterschiedlichem Wege erfolgen: 

  • Per QR-Code: Scannen Sie den Code vom Zustimmungsschreiben mit Ihrem Handy ab und folgen Sie den Anweisungen
  • Per Fax: Faxen Sie das unterschriebene Formular an 09281 7258 46 123
  • Per Mail: Schicken Sie das unterschriebene Formular im Anhang als Foto oder PDF an einwilligung@fondsdepotbank.de
  • Per Post: Nutzen Sie den beigefügten frankierten Rücksendeumschlag

Bitte beachten Sie auch, dass eine Konsolidierung der Anschreiben aus technischen Gründen nicht möglich war und die Zustimmung pro Depot/Geldkonto erteilt werden muss. Sofern Sie als Inhaber oder gesetzlicher Vertreter bei mehreren Depots weisungsbefugt sind, muss die Zustimmung ebenfalls mehrfach erfolgen. In diesem Fall erhalten Sie aber auch mehrere Anschreiben der FodB.

Die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

  1. Die in den „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ und in den Bedingungen für weitere Dienstleistungen enthaltenen Regelungen zur Änderung vereinbarter Bedingungen und Preise wurden neu formuliert.
  2. Die Regelung zur Belastung von Verwahrentgelten wurde neu formuliert. Bislang wurden bei hohen Beträgen auf den Abwicklungskonten individuelle Vereinbarungen getroffen. Mit der Änderung der AGB wird diese Änderung nun standardisiert. Es gilt ein Freibetrag von 5.000 EUR, die FodB wird allerdings erst ab einem Bestand von 100.000 EUR ein Verwahrentgelt von 0,50% abrechnen. Der Freibetrag kann aber jederzeit ohne weitere Information auf den vereinbarten Betrag reduziert werden.
  3. Das jährliche Depotführungsentgelt für das Fondsdepot bleibt unverändert. Sofern Ihnen bisher ein Rabatt auf das Depotführungsentgelt für die Nutzung des InfoManager in Höhe von 5 EUR p. a. gewährt wurde, entfällt dieser zukünftig ab dem Jahr 2022.
  4. Das Transaktionsentgelt für per Fax oder Brief (offline) eingereichte Orders wird angehoben. Jeder Teilauftrag (Kauf und Verkauf) kostet dann 10,00 statt wie bisher 5,00 €.

Hinweise PS Finanz:

  • Transaktionsentgelte: Die Erhöhung des Transaktionsentgeltes auf 10,00 € betrifft unsere Kunden nicht. Über PS Finanz erteilte Aufträge sind weiterhin kostenfrei (also auch nicht digitale Aufträge). In Verbindung mit dem neuen Online-Portal von PS Finanz wird 2022 die digitale Unterschrift möglich sein, im Vorgriff darauf akzeptiert die FodB von uns erteilte Aufträge auch bis zur Umstellung wie einen Onlineauftrag. Auch für Sparpläne werden weiterhin keine Transaktionsentgelte erhoben. In Verbindung mit den Rabatten auf das Fondsagio durch uns sind die Konditionen im Vergleich zu den Wettbewerbern unverändert top.
  • Rabattregelungen Fondsagio: Insbesondere bei Kunden mit Servicegebührenvereinbarungen sind Fondstransaktionen unverändert kostengünstig möglich - bei Depots ab 100.000 € Bestand komplett kostenfrei zum Nettofondswert (100% Agio-Rabatt) in Verbindung mit einer Servicegebührenvereinbarung. Bei Firmendepots ab 1 Mio. € gilt ein auf 0,50% reduziertes Fondsagio für die Erstanlage und 100% Agio-Rabatt für Fondswechsel.
  • Verwahrentgelt Geldkonten: Hier sind eine ganze Reihe von Kunden betroffen. Wir hatten kommuniziert, dass wir Anpassungen erwarten und sind froh, dass diese erst 2022 kommen. Wir werden im Einzelfall Gespräche mit der FodB führen, dass bei Geldkontoguthaben bis 100.000 € weiterhin auf das Verwahrentgelt verzichtet wird, wenn das Geldkonto für regelmäßige Umschichtungen in Fonds genutzt wird. Dieses ist bei fast allen Kunden mit höheren Geldkontoguthaben der Fall. Diese Absprachen erfolgen unabhängig von der Zustimmung zu den neuen Bedingungen. Die Zustimmung wird auch für diese Fälle benötigt. Damit darf die FodB dann jederzeit das Verwahrentgelt ab 5.000 € erheben. Wir sehen hier aber gute Chancen, dass das mit dem Hintergrund regelmäßiger Umschichtungen nicht sofort umgesetzt wird. Alle betroffenen Kunden werden wir individuell informieren.

Die meisten Banken haben bereits ähnliche Anpassungen der AGB und Preisverzeichnisse vorgenommen oder planen diese. Unterm Strich ändert sich Wesentliches nur bei dem Verwahrentgelt für die Geldkonten, nicht für das Fondsdepot. Die Fondsdepot Bank ist auch weiterhin eine leistungsstarke und preisgünstige Depotstelle.

Eine Rückmeldung an die FodB ist unbedingt erforderlich. Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen rund um die Anpassungen. Gerne können Sie Zustimmung zu den neuen Bedingungen auch an uns leiten.

Ihre Ansprechpartnerin:
Viktoria Langer
Telefon: 02761 836210


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